Was ist zu tun?
Wir möchten Ihnen einige Ratschläge geben, wie Sie sich richtig verhalten:
Der Tod eines Menschen lässt sich vom Laien nicht immer sofort auf den ersten Blick feststellen. Deshalb ist ein Notruf 112, besonders nach einem Unfall oder einer plötzlichen lebensbedrohenden Erkrankung, die richtige Vorgehensweise, um lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten. Beachten Sie, dass der Notruf einige wichtige Informationen enthalten sollte:
- Wer meldet (Sagen Sie Ihren Namen)
- Was ist passiert (Schildern Sie kurz den Vorfall)
- Wo ist es passiert (Zu welcher Adresse soll der Arzt kommen)
- Wie viele Verletzte (Wie vielen Personen soll geholfen werden)
- Welche Verletzung (Beschreiben Sie kurz den Zustand der Person)
Wenn der Arzt den Tod des Angehörigen festgestellt hat, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Diese muss er beim Verstorbenen zurücklassen. Benachrichtigen Sie nun Bestattungen Haybach GmbH. Wir stehen Ihnen Tag und Nacht Tel.:0611-950 350 zur Verfügung. In dieser schwierigen Lage können Sie sich auf unsere Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen verlassen. Wie lange der Verstorbene nun daheim verbleibt, liegt bei Ihnen. Bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt. Eine Erdbestattung muss bis zu 120 Stunden nach dem Tod erfolgen.
Einer unserer Mitarbeiter wird ein Gespräch mit Ihnen führen, in dem alle weiteren Fragen besprochen werden. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder in den Besprechungsräumen unseres Bestattungsinstituts.
In Gedanken
"Tiefe ... Ein guter Rat ist wie Schnee. Je sanfter er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer dringt er ein."
Simone Signoret
Kontakt
Bestattungen Haybach GmbH
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Telefax 0611/50 30 32
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